| Vergütung | ||
| Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. | ||
| Wir beraten Sie frühzeitig über Ihr Kostenrisiko. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Dabei werden verschiedene Lösungswege abgewogen. |
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| Wir klären die Kostenübernahme auf Wunsch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. | ||
| Die erste Beratung kostet nach dem RVG maximal 190,00 Euro + MwSt. Bei der ersten Beratung geben wir Ihnen einen Überblick über weitere zu erwartende Gebühren. |
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| Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, rechnen wir über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe ab. | ||