Vergütung
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Wir beraten Sie frühzeitig über Ihr Kostenrisiko.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken zu vermeiden und entsprechend zu beraten. Dabei werden verschiedene Lösungswege abgewogen.
Wir klären die Kostenübernahme auf Wunsch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Die erste Beratung kostet nach dem RVG maximal 190,00 Euro + MwSt.
Bei der ersten Beratung geben wir Ihnen einen Überblick über weitere zu erwartende Gebühren.
Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, rechnen wir über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe ab.